Das Seminar befasst sich sowohl mit Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich als auch mit solchen Rissbildern, bei denen strittig ist, ob es sich überhaupt um Mängel – meistens dann optischer Art – handelt.
In Bezug auf den Themenkomplex „Risse als Ursache von Feuchteschäden“ vermittelt der technische Teil im ersten Schritt die Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen. Bauteil- und baustoffspezifisch werden die unterschiedlichen Verformungen als Rissursachen voneinander abgegrenzt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baugrundbedingte Setzung. In Bezug auf „Risse als optische Mängel“ werden die Grundsätze der Rissbewertung für einen sachverständig fundierten Umgang mit den unterschiedlichsten Rissbildern behandelt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Unterscheidung nach der Zulässigkeit von Rissen. Es wird weiterhin detailliert erläutert, wo die die Grenzen zwischen alten und neuen Rissen liegen und wie diese erkannt werden können.
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Das Seminar zeigt Einfallstore für – hier vor allem häufig gesamtschuldnerische - Haftungsrisiken auf. Denn im Kern geht es hier häufig um unklare Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteil-/ Materialübergängen oder aber auch die Einhaltung besonderer Planungs- und Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/ oder baustoffspezifische Besonderheiten verwendeter Materialien. Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Inhalte Technik:
Inhalte Recht:
Referent/en: Elke Schmitz Rechtsanwältin, Kanzlei Schmitz, Bremen
Dipl.-Ing. Silke Sous; öbuv Sachverständige für Schäden an Gebäuden