Egal ob Dachausbau, Umnutzung oder energetische Sanierung von Wohngebäuden – fast immer geht es beim Bauen im Bestand auch um die schallschutztechnische Optimierung. Doch was tun, wenn die vorhandene Bestandskonstruktion und Erwartungen des Bestellers kollidieren? Wie ist vorzugehen, wenn heute „übliche“ Standards an technische und/ oder wirtschaftliche Grenzen stoßen? Welcher Schallschutz ist geschuldet - auch wenn nichts vereinbart ist? Und schließlich: Welche Vereinbarungen können oder sollten gar getroffen werden, damit der Schallschutz rechtssicher gelingt?
Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung – im Einzelnen:
Inhalte:
Dozentin: Elke Schmitz Rechtsanwältin